Foto: A. Zelck / DRK e.V.Täglich passiert es: Der eigene Gesundheitszustand oder der eines Angehörigen hat sich plötzlich so verschlechtert, dass man ohne fremde Hilfe nicht mehr zurecht kommt. Hier kann unser PflegeService die erste Anlaufstelle für ein Hilfeersuchen sein.
Unsere kompetenten Pflegedienstleitungen besuchen Sie zuhause und beraten Sie, welche Hilfeleistungen in der momentanen Situation eine Erleichterung für alle Beteiligten bewirken und welche am sinnvollsten sind.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Pflegeberatungen ab Pflegegrad 2:
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Diese Leistung erbringt ein ortsansässiger Pflegedienst.
Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einem Mitarbeiter des ambulanten PflegeServices durchgeführt.
Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen.
In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein eingeschätzt: Der Pflegeberater soll beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch pflegende Angehörige sichergestellt sind. Hält der Berater die Situation für nicht gesichert, muss er dies begründen. Er kann außerdem Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

Der o. a. Besuch zur Beratung durch den PflegeService ist nicht zu verwechseln mit der Pflegeberatung durch die Pflegestützpunkte bzw. der dort ansässigen Beratungs- und Koordinierungsstellen. Die Pflegeberater dieser Stellen informieren und begleiten Sie oder Ihre Angehörigen, bei der erstmaligen Beantragung von einem Pflegegrad, leisten Hilfe bei der Beantragung oder Höherstufung.
Beratungen durch den Pflegestützpunkt erfolgen neutral, kostenlos und außerhalb des Leistungsangebots eines Ambulanten Pflegedienstes. Diese Anlaufstellen gibt es in jeder Verbandsgemeinde des Landkreises Altenkirchen.
Der zuständige Pflegestützpunkt für die Verbandesgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld befindet sich in den Räumen des DRK-Zentrums, Kölner Str. 97, 57610 Altenkirchen.
Die beiden Pflegeberater freuen sich auf Ihren Anruf:
Wolfgang Demmer
Tel. 02681 8006-55, E-Mail: wolfgang.demmer@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Andreas Schneider
Tel. 02681 8006-56, E-Mail: andreas.schneider@pflegestuetzpunkte-rlp.de
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