
Wir alle wollen über unser Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn wir durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr dazu in der Lage sind?
Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung weitgehend ausgeschlossen werden. Der Behandlungswille kann durch eine Patientenverfügung verbindlich festgelegt werden.
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Bevollmächtigte und ehrenamtliche Betreuer sehen sich bei der gesetzlichen Vertretung ihrer Angehörigen oft mit Fragen und Problemen konfrontiert, die eine umfassende Unterstützung notwendig machen.
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... über den ►Betreuungsverein
... über die Arbeit als ►Ehrenamtlicher Betreuer
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Wenn jemand auf Grund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das zuständige Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung einrichten.
Doch nicht jede gesetzliche Betreuung kann von Angehörigen oder Ehrenamtlichen geführt werden. Wenn die Probleme vielfältig sind, weil z.B. durch eine psychische Erkrankung die Existenzsicherung gefährdet ist. Wenn durch Sucht, Minderbegabung oder einer Psychose jemand obdachlos oder mittellos zu werden droht, kann es sinnvoll sein die gesetzliche Betreuung in professionelle Hände zu legen.
Als gesetzliche Betreuer leisten wir u.a.:
Erfahren Sie in einem You-Tube-Video in einfacher Sprache mehr zum ►Betreuungsrecht.
Roland Günter | ►LEITBILDdes Betreuungsvereins |
Kerstin Oettgen | Tabea Wendel |